AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Leistung

1.1. Sämtliche vertragliche Bestandteile des Leistungsumfangs der Veranstaltung werden in einem verbindlichen Angebot durch Stadthelden aufgeführt und gelten als bindend. Die Angaben in den Kundenbroschüren, auf der Internetseite und bei sonstigen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der Information des Kunden und haben keine vertragsbindende Wirkung.

1.2. Für die Wirksamkeit von vertraglichen Leistungen, welche in Nebenabreden getroffen wurden, bedarf es grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung von Stadthelden. Diese können auch per E-Mail getätigt werden und gelten als verbindlich.

 

  1. Änderung der Leistung

2.1. Sollte der Kunde Änderungen oder Ergänzungen an dem Angebot durchführen, so wird dieses als neues Angebot betrachtet und es bedarf einer schriftlichen Bestätigung seitens Stadthelden.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet bei Änderung der Teilnehmeranzahl, des Ortes oder der Uhrzeit der Veranstaltung, Stadthelden schriftlich oder per E-Mail schnellst möglich zu informieren.

 

  1. Änderung der Teilnehmerzahl

3.1. Sollte nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der Teilnehmerzahl durch den Kunden gewünscht werden, so versucht Stadthelden, dies zu ermöglichen. Ohne schriftliche Bestätigung durch Stadthelden besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung mit erhöhter Teilnehmerzahl. Wird die Erhöhung durch Stadthelden bestätigt, wird der Preis auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl neu berechnet und gilt fortan als Grundlage des bestehenden Vertrags. Alle übrigen Vertragsbestandteile bleiben unberührt.

3.2. Wünscht der Kunde eine Reduzierung der im Vertrag genannten Teilnehmerzahl, ist dies bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

Die Reduzierung ist Stadthelden schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

Bei Änderung der Teilnehmerzahl kann sich der Preis pro Person entsprechend der aktuellen Preisstruktur von Stadthelden ändern. Maßgeblich ist die auf der Website von Stadthelden veröffentlichte Preisliste.

3.3. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch Stadthelden. Nach Bestätigung gilt die neue Teilnehmerzahl als verbindliche Vertragsgrundlage.

3.4. Erfolgt eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Ablauf der kostenfreien Frist, gelten folgende Ausfallkosten pro reduziertem Teilnehmer:

– bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfreie Anpassung der Reduzierung
– danach: 100 % des Teilnehmerpreises

 

  1. Änderung des Termins

4.1. Möchte der Kunde eine physische vor-Ort-Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegen, so kann der Termin bis 14 Tage vor dem Event verschoben werden. Stadthelden versucht dem Kunden die Terminverschiebung zu ermöglichen und die dafür entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

• Sollte kein gemeinsamer Termin gefunden werden oder dieser noch nicht feststehen, dann erhält der Kunde einen Gutschein, den er flexibel für ein späteres Event einlösen kann.
• Bei einer Verschiebung bis 30 Tage vor dem Event wird eine Bearbeitungsgebühr von 12,5% des Gesamtbetrages berechnet, bis 14 Tage vor dem Event 25% des Gesamtbetrages.
• Der Betrag des Events zzgl. Bearbeitungsgebühr ist bis 14 Tage nach dem ursprünglich geplanten Events fällig.

4.2. Möchte der Kunde eine Online-Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegen, so versucht Stadthelden dieses dem Kunden zu ermöglichen. Dem Kunden wird für den entstehenden Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 15 € in Rechnung gestellt.

4.3. Sollte es seitens Stadthelden nicht möglich sein den vom Kunden gewünschten Ausweichtermin wahrzunehmen, wird Stadthelden weitere Terminvorschläge anbieten. Kann jedoch trotz jeder Bemühung kein den Kundenwünschen entsprechender Termin gefunden werden, hat der Kunde die Ausfallkosten zu tragen und den Betrag bis zum im Vertrag festgehaltenen Zahlungstermin zu begleichen.

 

  1. Änderung der Uhrzeit

5.1. Sollte sich der Beginn der Veranstaltung aus irgendeinem Grund, den Stadthelden nicht zu verantworten hat, um mehr als eine Stunde nach hinten verschieben, so besteht für den Kunden kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung der Veranstaltung. Stadthelden wird versuchen die Veranstaltung dennoch zur Zufriedenheit des Kunden durchzuführen, wobei entstehende Mehrkosten vom Kunden getragen werden.

5.2. Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Veranstaltung am Tag der Durchführung zeitlich vorzuverlegen. Sollte der Kunde einen frühzeitigen Beginn der Veranstaltung wünschen, so wird Stadthelden versuchen dieses dem Kunden zu ermöglichen.

5.3. Möchte der Kunde eine Online-Veranstaltung auf eine andere Uhrzeit verlegen, so versucht Stadthelden dieses dem Kunden zu ermöglichen. Dem Kunden wird für den entstehenden Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 15 € in Rechnung gestellt.

 

  1. Absage/Kündigung der Veranstaltung

7.1. Bei einer Kündigung des Vertrages seitens des Kunden werden ihm die unten aufgeführten Ausfallkosten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten berechnen sich nach dem Eingang der Kündigung:

7.2. Ausfallkosten bei Kündigung des Vertrags:

bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 % des Gesamtpreises
danach: 100 % des Gesamtpreises

Sollte zuerst die Teilnehmerzahl reduziert und anschließend das Event storniert oder verschoben werden, so gilt der ursprünglich kalkulierte Preis als Berechnungsgrundlage.

7.3. Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter, Stadtfesten, Großveranstaltungen, Demonstrationen, Sicherheitsgründen o. ä. abgesagt werden, so wird Stadthelden versuchen gemeinsam mit dem Kunden einen neuen Termin zu finden. Ist dieses nicht möglich, so gilt die Regelung von §7.2.

7.4. Sollte die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt oder aus einem Grund, den Stadthelden nicht zu verantworten hat vorzeitig abgebrochen werden, wird der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis in Rechnung gestellt.

 

  1. Bezahlung

8.1. Der vereinbarte Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden per Banküberweisung zu begleichen. Der Kunde erhält die Rechnung im Anschluss an das Event per Email.

8.2. Die Veranstaltungen sind auf das folgende Konto von Stadthelden zu überweisen: Volksbank Krefeld eG IBAN: DE70 3206 0362 1042 7790 12 BIC: GENODED1HTK

8.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat Stadthelden das Recht, dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

 

  1. Haftung

9.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Stadthelden erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde und die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Stadthelden und seinen Trainern, solange diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

9.2. Die Teilnehmer haben sich an die geltenden Regeln und Gesetzte zu halten. Dieses gilt insbesondere für den Straßenverkehr. Sollten sich Caches (Spiel-Stationen) nicht auf öffentlichen Wegen befinden, z.B. auf einem Privatgrundstück, einem schwer zugänglichem oder eingezäunten Gelände, so dürfen die Teilnehmer dieses nicht betreten.

9.3. Die Tablets sind mit einem Mobilfunkanbietervertrag ausgestattet, wodurch eine permanente Echtzeitübermittlung der aktuellen Position des eigenen, aber auch der gegnerischen Teams sowie deren Punkte, stattfindet. Die Stadthelden iPad-Rallye benötigt für die reibungslose Funktion des Spiels eine Verbindung zum mobilen Internet. Sollten Störungen beim Mobilfunkanbieter auftreten, die das Spiel nachhaltig beeinträchtigen, die Stadthelden nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung oder Schadensersatz seitens des Kunden.

9.4. Unsere Tablets bedürfen eines sorgsamen Umgangs. Obgleich die Geräte gegen Sturzschäden geschützt sind, sollten sie nicht sorglos behandelt werden. Sollte während einer Veranstaltung ein von Stadthelden überlassenes Gerät beschädigt werden oder abhandenkommen, so ist dies dem Trainer vor Ort unmittelbar anzuzeigen. Die Kosten für die Reparatur beschädigter oder Neuanschaffung verlorener Geräte sind vom Kunden zu tragen, sofern diese nicht von der Versicherung gedeckt sind.

9.5. Besteht nach der Veranstaltung eine Beanstandung seitens des Kunden bezüglich der vertragsgemäßen Leistung, so ist diese innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Durchführung der Veranstaltung anzuzeigen. Sollte der Kunde selbstverschuldet die Frist nicht einhalten, bestehen danach keine Ansprüche mehr.

 

  1. Nutzung der Veranstaltungsinhalte

Die Veranstaltungsunterlagen und Veranstaltungsinhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Teilnehmer verpflichten sich diese vertraulich zu behandeln. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stadthelden.

 

  1. Datenschutz

Kundendaten, die zur Rechnungsstellung oder für Vertragsinhalte erhoben werden, werden elektronisch gespeichert und bearbeitet. Diese Daten werden ausschließlich von Stadthelden zu Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Kundenzufriedenheitsgesprächen oder Newsletter) eingesetzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Teilnehmerdaten werden ausschließlich für die iPad-Rallye von Stadthelden verwendet und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

 

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Für alle Rechtsgeschäfte von Stadthelden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2. Sollten einzelne Vertragsbestandteile unwirksam sein, so bleiben alle weiteren Bestandteile des Vertrags davon unberührt und wirksam. Die Vertragspartner werden diese durch neue Bestandteile ersetzen, die für beide Vertragsparteien angemessen sind.

12.3. Der Gerichtsstand ist Krefeld.

 

  1. Nutzungsrecht der Kundenlogos und Referenzen

13.1. Der Kunde räumt Stadthelden ein einfaches, nicht exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das Firmenlogo sowie den Firmennamen des Kunden ausschließlich zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden.

13.2. Die Nutzung erfolgt insbesondere auf der Website von Stadthelden, in Präsentationen, Angebots- und Pitch-Unterlagen sowie in sonstigen Marketing- und Eigenwerbemaßnahmen von Stadthelden.

13.3. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder inhaltliche Veränderung des Logos findet nicht statt.

13.4. Der Kunde kann der Nutzung seines Logos jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird Stadthelden das Logo innerhalb einer angemessenen Frist aus den betroffenen Medien entfernen.

13.5. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.