Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistung
1.1. Sämtliche vertragliche Bestandteile des Leistungsumfangs der Veranstaltung werden in einem verbindlichen Angebot durch Stadthelden aufgeführt und gelten als bindend. Die Angaben in den Kundenbroschüren, auf der Internetseite und bei sonstigen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der Information des Kunden und haben keine vertragsbindende Wirkung.1.2. Für die Wirksamkeit von vertraglichen Leistungen, welche in Nebenabreden getroffen wurden, bedarf es grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung von Stadthelden. Diese können auch per E-Mail getätigt werden und gelten als verbindlich.
2. Änderung der Leistung
2.1. Sollte der Kunde Änderungen oder Ergänzungen an dem Angebot durchführen, so wird dieses als neues Angebot betrachtet und es bedarf einer schriftlichen Bestätigung seitens Stadthelden.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet bei Änderung der Teilnehmeranzahl, des Ortes oder der Uhrzeit der Veranstaltung, Stadthelden schriftlich oder per E-Mail schnellst möglich zu informieren.
3. Änderung der Teilnehmerzahl
3.1. Sollte nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der Teilnehmerzahl durch den Kunden gewünscht werden, so versucht Stadthelden dem Kunden dies zu ermöglichen. Ohne Bestätigung durch Stadthelden besteht jedoch für den Kunden keine Garantie, dass die Aufstockung der Teilnehmerzahl möglich ist. Erhält der Kunde die entsprechende Bestätigung durch Stadthelden, so wird der Preis für die tatsächliche Teilnehmerzahl neu berechnet und dient fortan als Grundlage des bestehenden Vertrags. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unberührt.3.2. Wünscht der Kunde bei einem physischen vor-Ort-Event eine Reduzierung der im Vertrag genannten Teilnehmerzahl, so ist dies bis zu 14 Tage vor dem Event kostenlos möglich. Folgende Punkte müssen hierbei beachtet werden: • Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen an info@stadthelden.de. • Bei Änderung der Teilnehmerzahl kann es zu einer Anpassung des Preises pro Person kommen. Die Preise finden Sie auf unserer Website www.stadthelden.de. • Die Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. • Nach Bestätigung der neuen Teilnehmerzahl dient diese als Grundlage des bestehenden Vertrags.
3.3. Wünscht der Kunde bei einem Online-Event eine Reduzierung der im Vertrag genannten Teilnehmerzahl, so ist dies grundsätzlich möglich, jedoch abhängig von dem jeweiligen Event. Bei den Online-Tastings werden letztlich die Pakete berechnet, die durch Stadthelden tatsächlich verschickt worden sind, solange die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern nicht unterschritten wird. Bei allen anderen Online-Teamevents gelten die gleichen Bedingungen wie bei den physischen vor-Ort-Events. Der Kunde hat Stadthelden über die reduzierte Teilnehmerzahl schriftlich zu informieren. Je storniertem Teilnehmer fallen für den Kunden die unten genannten Ausfallkosten an. Die Höhe der Kosten berechnen sich nach dem Eingang der Stornierungserklärung.
3.3. Ausfallkosten bei Reduzierung der Teilnehmerzahl:
- bis 14 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos
- danach 100 % des Teilnehmerpreise
4. Änderung des Termins
4.1. Möchte der Kunde eine physische vor-Ort-Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegen, so kann der Termin bis 14 Tage vor dem Event verschoben werden. Stadthelden versucht dem Kunden die Terminverschiebung zu ermöglichen und die dafür entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.• Sollte kein gemeinsamer Termin gefunden werden oder dieser noch nicht feststehen, dann erhält der Kunde einen Gutschein, den er flexibel für ein späteres Event einlösen kann.
• Bei einer Verschiebung bis 30 Tage vor dem Event wird eine Bearbeitungsgebühr von 12,5% des Gesamtbetrages berechnet, bis 14 Tage vor dem Event 25% des Gesamtbetrages.
• Der Betrag des Events zzgl. Bearbeitungsgebühr ist bis 14 Tage nach dem ursprünglich geplanten Events fällig.
4.2. Möchte der Kunde eine Online-Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegen, so versucht Stadthelden dieses dem Kunden zu ermöglichen. Dem Kunden wird für den entstehenden Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 15 € in Rechnung gestellt.
4.3. Sollte es seitens Stadthelden nicht möglich sein den vom Kunden gewünschten Ausweichtermin wahrzunehmen, wird Stadthelden weitere Terminvorschläge anbieten. Kann jedoch trotz jeder Bemühung kein den Kundenwünschen entsprechender Termin gefunden werden, hat der Kunde die Ausfallkosten zu tragen und den Betrag bis zum im Vertrag festgehaltenen Zahlungstermin zu begleichen.
5. Änderung der Uhrzeit
5.1. Sollte sich der Beginn der Veranstaltung aus irgendeinem Grund, den Stadthelden nicht zu verantworten hat, um mehr als eine Stunde nach hinten verschieben, so besteht für den Kunden kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung der Veranstaltung. Stadthelden wird versuchen die Veranstaltung dennoch zur Zufriedenheit des Kunden durchzuführen, wobei entstehende Mehrkosten vom Kunden getragen werden.5.2. Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Veranstaltung am Tag der Durchführung zeitlich vorzuverlegen. Sollte der Kunde einen frühzeitigen Beginn der Veranstaltung wünschen, so wird Stadthelden versuchen dieses dem Kunden zu ermöglichen.
5.3. Möchte der Kunde eine Online-Veranstaltung auf eine andere Uhrzeit verlegen, so versucht Stadthelden dieses dem Kunden zu ermöglichen. Dem Kunden wird für den entstehenden Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 15 € in Rechnung gestellt.
6. Änderung bei Online-Events
6.1. Der Kunde hat die Versandadressen der Teilnehmer in einer von Stadthelden vorgegebenen Vorlage an Stadthelden zu übermitteln.6.2. Für jede Adressänderung oder nachträglich nachgereichte Adresse wird durch Stadthelden eine Bearbeitungsgebühr von 15 € für den Mehraufwand erhoben.
6.3. Fallen aufgrund eines Adressfehlers seitens des Kunden oder einer zu spät eingereichten Adresse durch den Kunden zusätzliche Kosten an, so sind diese vom Kunden zu tragen. Stadthelden haftet nicht dafür, sollten die Pakete in diesem Fall nicht rechtzeitig zugestellt werden können.
6.4. Sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen des Termins oder der Uhrzeit stellen einen erheblichen Planungsaufwand für Stadthelden dar. Für Änderungen jeglicher Art fallen daher eine Bearbeitungsgebühr von 15€ an. Der Kunde ist verpflichtet, Stadthelden schnellst möglich über jegliche Änderung schriftlich per E-Mail zu informieren.
7. Absage/Kündigung der Veranstaltung
7.1. Bei einer Kündigung des Vertrages seitens des Kunden werden ihm die unten aufgeführten Ausfallkosten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten berechnen sich nach dem Eingang der Kündigung:7.2. Ausfallkosten bei Kündigung des Vertrags:
bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des Gesamtpreisesbis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 % des Gesamtpreises
danach: 100 % des Gesamtpreises
Sollte zuerst die Teilnehmerzahl reduziert und anschließend das Event storniert oder verschoben werden, so gilt der ursprünglich kalkulierte Preis als Berechnungsgrundlage.
7.3. Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter, Stadtfesten, Großveranstaltungen, Demonstrationen, Sicherheitsgründen o. ä. abgesagt werden, so wird Stadthelden versuchen gemeinsam mit dem Kunden einen neuen Termin zu finden. Ist dieses nicht möglich, so gilt die Regelung von §7.2.
7.4. Sollte die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt oder aus einem Grund, den Stadthelden nicht zu verantworten hat vorzeitig abgebrochen werden, wird der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis in Rechnung gestellt.
8. Bezahlung
8.1. Der vereinbarte Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden per Banküberweisung zu begleichen. Der Kunde erhält die Rechnung im Anschluss an das Event per Email.8.2. Die Veranstaltungen sind auf das folgende Konto von Stadthelden zu überweisen: Volksbank Krefeld eG IBAN: DE70 3206 0362 1042 7790 12 BIC: GENODED1HTK
8.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat Stadthelden das Recht, dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
9. Haftung
9.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Stadthelden erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde und die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Stadthelden und seinen Trainern, solange diese nicht grob Fahrlässig oder vorsätzlich handeln.9.2. Die Teilnehmer haben sich an die geltenden Regeln und Gesetzte zu halten. Dieses gilt insbesondere für den Straßenverkehr. Sollten sich Caches (Spiel-Stationen) nicht auf öffentlichen Wegen befinden, z.B. auf einem Privatgrundstück, einem schwer zugänglichem oder eingezäunten Gelände, so dürfen die Teilnehmer dieses nicht betreten.
9.3. Die Tablets sind mit einem Mobilfunkanbietervertrag ausgestattet, wodurch eine permanente Echtzeitübermittlung der aktuellen Position des eigenen, aber auch der gegnerischen Teams sowie deren Punkte, stattfindet. Die Stadthelden iPad-Rallye benötigt für die reibungslose Funktion des Spiels eine Verbindung zum mobilen Internet. Sollten Störungen beim Mobilfunkanbieter auftreten, die das Spiel nachhaltig beeinträchtigen, die Stadthelden nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung oder Schadensersatz seitens des Kunden.
9.4. Unsere Tablets bedürfen eines sorgsamen Umgangs. Obgleich die Geräte gegen Sturzschäden geschützt sind, sollten sie nicht sorglos behandelt werden. Sollte während einer Veranstaltung ein von Stadthelden überlassenes Gerät beschädigt werden oder abhandenkommen, so ist dies dem Trainer vor Ort unmittelbar anzuzeigen. Die Kosten für die Reparatur beschädigter oder Neuanschaffung verlorener Geräte sind vom Kunden zu tragen, sofern diese nicht von der Versicherung gedeckt sind.
9.5. Besteht nach der Veranstaltung eine Beanstandung seitens des Kunden bezüglich der vertragsgemäßen Leistung, so ist diese innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Durchführung der Veranstaltung anzuzeigen. Sollte der Kunde selbstverschuldet die Frist nicht einhalten, bestehen danach keine Ansprüche mehr.
10. Nutzung der Veranstaltungsinhalte
Die Veranstaltungsunterlagen und Veranstaltungsinhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Teilnehmer verpflichten sich diese vertraulich zu behandeln. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stadthelden.11. Datenschutz
Kundendaten, die zur Rechnungsstellung oder für Vertragsinhalte erhoben werden, werden elektronisch gespeichert und bearbeitet. Diese Daten werden ausschließlich von Stadthelden zu Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Kundenzufriedenheitsgesprächen oder Newsletter) eingesetzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Teilnehmerdaten werden ausschließlich für die iPad-Rallye von Stadthelden verwendet und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.12. Schlussbestimmungen
12.1. Für alle Rechtsgeschäfte von Stadthelden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.12.2. Sollten einzelne Vertragsbestandteile unwirksam sein, so bleiben alle weiteren Bestandteile des Vertrags davon unberührt und wirksam. Die Vertragspartner werden diese durch neue Bestandteile ersetzen, die für beide Vertragsparteien angemessen sind.
12.3. Der Gerichtsstand ist Krefeld.
13. Nutzungsrecht der Kundenlogos
13.1 Der Kunde räumt dem Auftraggeber unwiderruflich sämtliche zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Rechte an sämtlichen im Rahmen dieses Werkvertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte.13.2 . Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt ohne ablaufende Frist.
13.3. Der Dienstleister ist berechtigt, das Logo auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Werbeflyern, Anzeigen, etc.) und insbesondere digital (z.B. im Internet, auf der Homepage, in Form von Bannerwerbung, etc.) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.
13.4 . Der Dienstleister ist nicht berechtigt, das Logo selbst oder durch Einschaltung Dritter zu bearbeiten, umzugestalten oder ein »Re-Design« durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere entstellende oder auf sonstige Weise die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Schöpfers gefährdende Beeinträchtigungen des Logos.